Keine Gewerbemietpreisbremse

12.08.2021 - Noch vor der parlamentarischen Sommerpause sind Initiativen der Linken und von Bündnis 90/Die

Grünen gestoppt worden.

Quelle: Tingey Injury Law Firm/unsplash.com

Es handelt sich dabei um das Vorhaben der beiden Parteien, die Gewerbemietmärkte stärker regulieren zu wollen. Dem Bundestag wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz empfohlen, sowohl den Antrag der Linken, "Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung schützen", wie auch den Entwurf der Grünen, für ein Mietrechts- und Gewerbemietrechtsergänzungsgesetz, abzulehnen.

Juristen, wie beispielsweise der Berliner Rechtsanwalt Michael Schultz, befürworten die Ablehnung durch den Bundestag. Der Grund dafür: Bei Gewerbemietverträgen greift neben dem Mietrecht noch das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dessen Hintergrund bereits die unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei ausschließen soll.

Das Hauptargument der Gegenseite bestand darin, vor allem Kleingewerbebetreibende und soziale oder kulturelle Träger zusätzlichen Schutz gewähren zu wollen. Konkret sollte dies durch zusätzliche spezielle Kündigungsschutzvorschriften, einem Recht des Mieters auf Verlängerung von befristeten Mietverhältnissen und einer analog zur Mietpreisbremse im Wohnbereich eingeführten "Gewerbemietpreisebremse" umgesetzt werden.

Die Münchner Rechtsanwältin Sabine Greubel fühlte sich bei der Lektüre des Gesetzesentwurfs an die Regulierungen im Wohnraum erinnert. Sie verweist darauf, dass diese "bisher nur begrenzt erfolgreich gewesen" sind. Ihrer Meinung nach würde eine neu eingeführte Mietpreisbremse im Bereich des Kleingewerbes ähnliche Probleme nach sich ziehen, wie bereits im Wohnbereich beobachtet. Zum Beispiel habe sich die Mietpreisbremse als zusätzliches Investitionshemmnis erwiesen. Außerdem haben sich insbesondere kleine bzw. private Vermieter zunehmend vom Markt zurückgezogen. Entsprechend bliebe zu fragen, ob denn die Motivation solcher Regulierungen darin bestünde, den Anteil von professionellen Akteuren am Markt zu erhöhen. Wahrscheinlich war gerade das Gegenteil der Fall, weswegen die Bemühungen als, mindestens einmal in dieser Hinsicht, verfehlt bewertet werden können.

Auch der Immobilienrechtler Konrad Discher glaubt, dass eine Mietpreisbremse im gewerblichen Bereich kollaterale Schäden verursachen würde. So glaubt er, dass Vermieter zum Beispiel dazu übergehen könnten, kleine Flächen zusammenzulegen oder sich die ausgebliebenen Einnahmen an anderer Stelle wieder zu holen. Zum Beispiel durch ausbleibende Baukostenzuschüsse oder durch hohe Indexierung der Mieten.