Die Maßnahmen kosten den Textilhändlern, wie vielen anderen auch, ordentlich Umsatz. Es wird vermutet, dass sich die Besucherzahlen um 20 bis 30 Prozent reduzieren könnten. Der HDE geht von Umsatzeinbrüchen von bis zu 50 Prozent aus.
Auch andere Händler äußern sich entsetzt über die Ungleichbehandlung im Vergleich zum LEH. Bei Tedi etwa heißt es: „80 Prozent der täglichen millionenfachen Kundenkontakte im Einzelhandel finden im Lebensmitteleinzelhandel statt. Eine 2G-Regelung für Nonfood-Händler beeinträchtigt also nur 20 Prozent der Kundenkontakte und kann somit keinen relevanten Beitrag leisten.“ Die Händler des LEH wittern gleichzeitig schon ihre Chancen. Fleißig wird das eigene Nonfood-Angebot ausgebaut, da beispielsweise Ungeimpfte nur noch im Supermarkt an die entsprechenden Waren gelangen können.
Woolworth reicht wegen der Ungleichbehandlung Klage ein. Mit Bezugnahme auf die Verhältnismäßigkeit der 2G-Regelung klagt der Händler vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Der Händler befürchtet, dass die Verunsicherung beim Kunden, die durch die Regulierungen verursacht wird, zu einem spürbaren Einbruch des Weihnachtsgeschäfts führen wird.
Während viele Nonfood-Händler Not leiden, kann man bei Kodi etwas entspannter auf die aktuelle Lage blicken. In den letzten Jahren wurde das Sortiment sukzessive verändert. Es wurden vor allem Food- und Drogerieartikel ins Sortiment aufgenommen. Entsprechend darf sich das Unternehmen darüber freuen, dass es unter den aktuellen Regulierungen wie ein Drogeriemarkt behandelt wird. Doch trotz der besseren Ausgangslage warnt Geschäftsführer Babak Kharabi vor zu viel Optimismus. Im Hinblick auf das kommende Jahr sorgt er sich über die insgesamt fehlende Planungssicherheit.
