Mietspiegelpflicht für kleinere Städte

02.07.2021 - Im Bundestag wurde ein Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts verabschiedet.

Das Ziel ist es mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden in Zukunft zu der Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Eine Hoffnung des Gesetzesgebers besteht darin, die Qualität der Mietspiegel zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurde eine neue Auskunftspflicht beschlossen. Künftig müssen Mieter und Vermieter Angaben über Wohnung und Miethöhe machen. In der Vergangenheit war es möglich solche Auskünfte zu verweigern, worunter die Qualität der Resultate litt.

Der Bindungszeitraum für Mietspiegel beträgt weiterhin zwei Jahre. Werte für die ortsübliche Vergleichsmiete werden anschließend gemäß dem Verbraucherindex angepasst. Alle vier Jahre wird eine neue Erhebung notwendig. Ursprünglich war mal im Raum gestanden, dass der Bindungszeitraum auf drei Jahre festgesetzt wird, damit die Neuerhebung um ein Jahr weiter nach hinten verschoben werden könne. Die Befürchtung, dass sich dadurch der Mietspiegel immer weiter von den ortsüblichen Mieten entfernen würde, wiegte bei der Entscheidung jedoch schwerer.