In Hessen soll es künftig verpflichtend werden, dass Um- und Neubauten von Gewerbeimmobilien zwingend Photovoltaikanlagen über ihren Stellplätzen errichten, sobald der Parkplatz mindestens 50 Stellplätze umfasst. Das ist zumindest der aktuelle Stand in der Novelle des hessischen Energiegesetzes. Regelungen dieser Art existieren bereits in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die bisherigen Schwellenwerte liegen zwischen 35 Stellplätzen (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg) und 100 Stellplätzen (Schleswig-Holstein).
Die Pläne von Tarek Al-Wazir (Die Grünen), Wirtschaftsminister in Hessen, werden derweil vom hessischen Handelsverband abgelehnt. Hauptgeschäftsführer Sven Rohde kommentiert gegenüber der Lebensmittelzeitung: „Essenziell für den Ausbau von PV-Anlagen sind einheitliche, bundespolitische Regelungen sowie die Schaffung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen für die Solarenergie.“ Die Photovoltaik-Carport-Anlagen sind ungefähr dreimal so teuer wie eine vergleichbare Anlage auf einem Dach. Es ist mit entsprechend langen Amortisationszeiten von um die 20 Jahre zu rechnen. Weiterhin ist nicht klar, dass die Anlagen zur Senkung der CO₂-Emissionen beitragen, da ein höherer Bedarf an Stahl und Beton bei dieser Art der Lösung besteht.
Die Opposition kritisiert ebenfalls die Pläne von Al-Wazir: „Das Ansinnen, mehr Photovoltaik auf ungenutzte Flächen zu bringen, ist grundsätzlich zu begrüßen, aber ein passgenaues Förderprogramm hätte hier mehr bewirkt als staatlicher Zwang. Unsere Wirtschaft braucht die Unterstützung der Politik und nicht noch mehr Zwänge“, kommentiert etwa der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stefan Naas, im hessischen Landtag. Zugunsten kleinerer Händler wünscht sich die FDP mindestens einmal eine Erhöhung des Schwellenwertes.
Eine komplett andere Meinung vertritt beispielsweise Guido Koch, Bereichsleitung Gebäudeunterhalt bei Globus Markthallen. Er sieht eine Pflicht zur Überdachung von Parkplatzanlagen deutlich positiver und kommentiert: „Globus unterstützt grundsätzlich Klimaschutzmaßnahmen und baut bereits seit Jahren PV-Dachanlagen auf seinen Markthallen, wie etwa in Eschborn, und zunehmend auch auf den Parkplätzen, wie beispielsweise in Neunkirchen.“ Koch ist überzeugt, dass eine Verpflichtung selbst kein großes Problem wäre, sondern lediglich die konkrete Gestaltung einer solchen Verpflichtung. Globus plant aktuell bei Neubauprojekten ihrer Markthallen mit der Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach, sowie auch überdacht auf den Parkplätzen. Neben der Energiegewinnung stellen die Carport-Lösungen auch einen Wetterschutz für die Kundenfahrzeuge dar.
Detlev Müller, Bereichsleitung Technik, Energie und Sicherheit bei Tegut, weist zudem auf die praktischen Probleme einer Photovoltaik-Pflicht hin: „Um Kosten und Emissionen niedrig zu halten, sollten Carports nur an solchen Stellen gebaut werden, an denen mindestens acht Parkplätze unmittelbar vor- oder nebeneinander angeordnet sind.“ Ungeachtet dessen, wie sinnvoll oder sinnlos die Maßnahme nun tatsächlich ist, spricht vieles dafür, dass es zur Einführung einer solchen Pflicht kommen wird. Die momentan herrschenden Mehrheitsverhältnisse werden sich ziemlich wahrscheinlich gegen die Interessen des Handels aussprechen.
