In den vergangenen Jahren haben sich die Mietvertragslaufzeiten im Modehandel deutlich verkürzt. Während bis 2018 häufig noch Verträge über zehn Jahre abgeschlossen wurden, liegt die typische Bindungsdauer nun bei nur noch drei bis fünf Jahren. Diese Entwicklung wird auch durch steuerliche Abschreibungsgründe beeinflusst, da die Inneneinrichtung eines Geschäfts in fünf bis sieben Jahren abgeschrieben wird.
Im Gegensatz dazu herrscht im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) weiterhin ein langfristiges Denken vor, wobei neue Mietverträge oft zwischen zehn und 20 Jahren laufen. Interessant ist auch das Fehlen von Mietverträgen im Bereich Freizeit, obwohl die Integration von Freizeitnutzungen in Shoppingcentern zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die zunehmende Dauer der Mietvertragsverhandlungen, die heute doppelt so lange dauern wie noch vor einigen Jahren. Trotzdem warnt Jähnichen davor, aus Angst vor Leerständen den erstbesten Mieter zu akzeptieren. Zudem werden Diskussionen über Mieterhöhungen aufgrund von Wertsicherungsklauseln (Indexmieten) durch den Ukraine-Krieg und die damit verbundene Inflation angeheizt.
Einige Mieter haben bereits Gespräche über mögliche Mieterhöhungen geführt, während andere sicherlich folgen werden. Es geht dabei nicht nur um die Frage, ob indexiert wird, sondern auch darum, mit welcher Karenzzeit und ob die Indexierungen eins zu eins umgesetzt oder die Last geteilt wird.
