Indexerhöhungen belasten Händler

22. Juli 2022 – Im Handel ist die Inflation gleich an mehreren Fronten spürbar. Einerseits steigen die Kosten für Energie, Transport und auch im Einkauf, andererseits stehen teilweise massive Mieterhöhungen an. Das liegt daran, weil die Entwicklung der Mieten in vielen Fällen an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes gekoppelt sind.

Quelle: Sara Kurfeß/unsplash.com

Der Handel ist momentan mit enormen Kostensteigerungen aus verschiedenen Richtungen konfrontiert. Der Hauptgrund dafür ist die Inflation. Direkt führt diese dazu, dass Preise für etwa Energie, Transport oder auch den Wareneinkauf deutlich steigen. Dies schlägt sich nieder in höheren Preisen, die an die Kunden mindestens einmal teilweise weitergegeben werden müssen. Das verändert jedoch den Verbraucherpreisindex. Verändert sich dieser stark genug, kommen zu den höheren Preisen auch noch höhere Mieten. Diese Entwicklung betrifft weitestgehend sämtliche Segmente des Handels. Insbesondere hart wird es für diejenigen Branchen sein, die bereits unter den politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stark gelitten haben.

Die meisten Händler betonen im Außenverhältnis, dass sie gut aufgestellt sind. Der Textil-Discounter Kik äußerte sich jedoch bereits gegenüber der Lebensmittelzeitung, die aktuelle Entwicklung „mit Sorge“ zu beobachten. Ähnlich sieht es wohl auch der Hartwaren-Discounter TEDi, der „Herausforderungen“ auf sich zukommen sieht. Auch beim DIY-Discounter Sonderpreis Baumarkt klingt es nicht mehr so rosig. Magnus Pohlmann, Geschäftsleiter für den Immobilienbereich, erklärt direkt, dass die steigenden Mietkosten sein Unternehmen „unter Druck“ setzen. Problematische Stimmung ist auch bei Action und Woolworth zu registrieren. Die Unternehmen äußern sich jedoch nicht offiziell dazu.

Mieten sind generell hoch und sind nach Personalkosten der zweitgrößte Kostenblock. Bei einigen Händlern belaufen sie sich bereits auf 4 bis 6 Prozent des Umsatzes. In der Handelsimmobilienbranche sind Indexmiet-Vereinbarungen eher die Regel als Ausnahme. Dabei wird sich auf eine Anpassung der Miete in Relation zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex geeinigt. Es gibt einen Startpunkt, der als Vergleichswert festgelegt wird, in der Regel der Mietbeginn. Einige größere Händler können häufig ein bis zwei Jahre sog. indexfreie Zeit verhandeln, das heißt, dass der Vergleichswert erst zwei Jahre nach Mietbeginn gesetzt wird. Eine geläufige Regelung ist eine Anpassung der Miete ab 10-prozentiger Änderung des Verbraucherpreisindexes, die zu 60 bis 80 Prozent auf die Miete aufgeschlagen wird.

Über die letzten Jahre war es recht absehbar, wie lange es dauern würde, bis eine solche Index-Mieterhöhung greifen würde. Im aktuellen Inflationsklima wird es für einige Betreiber daher problematisch. Dazu kommt noch, dass ein Ende der momentanen Entwicklung noch nicht in Sicht ist. Generell ist an dieser Praxis der Vertragsschließung juristisch alles einwandfrei. Entsprechend wird es für Händler nur schwierig sein, aufgrund eines rechtlichen Einwandes die Erhöhung zu annullieren. In der Immobilienbranche scheint es momentan modus operandi zu sein, die Indexerhöhungen standardmäßig durchzusetzen. Abhängig von Mieter und Vermieter ergeben sich dennoch Ausnahmeregelungen

Momentan kommt es zu vielen Verhandlungsrunden zwischen Mieter und Vermieter, in der Hoffnung, doch noch ein Abwenden der Mieterhöhung zu erwirken. Das hängt jedoch fast ausschließlich vom Verhalten des Vermieters ab. Insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel profitierte vom veränderten Konsumverhalten während den politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erneut und es ist schwer nachvollziehbar, warum hier die gesteigerten Mieten nicht gestemmt werden könnten. Abgesehen davon, kann man sich sicherlich in vielen Fällen generelle Anpassungen oder Neujustierungen des generellen Mietverhältnisses vorstellen. Beispielsweise könnte man sich das Aussetzen einer Mieterhöhung in vielen Fällen im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Laufzeit vorstellen.