Das ist möglich, da eine neue Unterscheidung eingeführt wurde. Grundsätzlich wird der Satz der Grunderwerbsteuer von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent erhöht, gleichzeitig jedoch auch von 4,5 Prozent auf 3,5 Prozent für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbrechtsflächen gesenkt.
Die Erhöhung trägt dazu bei, neues Geld in die Kasse der Behörden zu spülen. Trotz wirtschaftlicher Erholung liegt die letzte Steuerschätzung noch immer 500 Mio. Euro unter der Vorpandemie-Prognose. Die zusätzlichen Einnahmen sollen für die Erschließungs- und Infrastrukturinvestitionen der großen Stadtentwicklungsvorhaben Hamburgs aufgewendet werden. Außerdem: „Ein weiteres Thema ist die Umsetzung des Klimaplans in meiner Behörde. Wir brauchen erhebliche zusätzliche Mittel, um die notwendigen Sanierungen auf den Weg zu bringen und die Wohnungswirtschaft dabei zu unterstützen.“, äußert sich Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt, die die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen leitet.
