Gif aktualisiert Mietflächenberechnungsrichtlinie zur besseren Vergleichbarkeit

30. März 2023 - Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (Gif) hat kürzlich ihre Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen überarbeitet und an internationale Standards angepasst. Diese Aktualisierung soll dazu beitragen, eine verbesserte Vergleichbarkeit bei der Energieeffizienz von Gebäuden zu ermöglichen, was insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in der Immobilienbranche von großer Relevanz ist.

Quelle: StellrWeb/unsplash.com

Die Größe einer Mietfläche in einem Gebäude kann je nach angewandtem Berechnungsstandard erheblich variieren. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Verwendung unterschiedlicher internationaler Standards zu signifikanten Abweichungen führen kann. Beispielsweise kann die Mietfläche eines Bürogebäudes in Hongkong um bis zu einem Viertel kleiner ausfallen, wenn nicht der lokale Standard, sondern beispielsweise die Berechnungsmethode der Royal Institution of Chartered Surveyors (Rics) verwendet wird.

Die aktualisierte Richtlinie der Gif, nun als MF-Gif bekannt, orientiert sich nicht mehr ausschließlich an den Vorgaben der DIN 277, sondern definiert die Mietfläche als Bruttogrundfläche des Gebäudes abzüglich der Außenwände. Diese Definition wurde im Einklang mit internationalen Standards, insbesondere dem International Property Measurement Standard (IPMS) 2, neu festgelegt. Kleinere technische Abweichungen bleiben bestehen, jedoch wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Fläche nach MF-Gif ohne erneute Raumvermessung in eine Fläche nach IPMS 2 zu überführen.

Die Gif hat in den letzten zwei Jahrzehnten verschiedene Richtlinien zur Mietflächenberechnung für unterschiedliche Arten von Gewerbeimmobilien herausgegeben. Die MF-Gif ersetzt nun diese unterschiedlichen Richtlinien und bietet eine einheitliche Grundlage für die Vermietung gewerblicher Objekte. Etwa 85% der gewerblichen Neubauten in der institutionellen Immobilienwirtschaft werden bundesweit nach den MF-Gif-Vorgaben vermietet.

Auf einer kürzlich stattgefundenen Informationsveranstaltung stellte Prof. Marc Grief, Co-Leiter der Gif-Kompetenzgruppe Flächendefinition, die neue Richtlinie vor und erklärte, dass diese Änderungen eine verbesserte Vereinheitlichung und Kompatibilität mit internationalen Standards ermöglichen. Dirk Blaurock, Mitglied der Kompetenzgruppe, behandelte auf der Veranstaltung häufig auftretende Fragen zur Flächenberechnung in Gewerbegebäuden und betonte dabei insbesondere die Berücksichtigung von Flächen mit eingeschränkter Nutzung wie beispielsweise unter Dachschrägen.

Die MF-Gif stellt somit einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer einheitlichen Grundlage für die Mietflächenberechnung dar und trägt dazu bei, die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Immobilienwirtschaft zu verbessern.