Es könnte für Georg Haub als Gesellschafter der Tengelmann Warenhandels KG bald vorbei sein. Der Streit mit seinem Bruder kumuliert voraussichtlich in seinem Ausschluss. Tengelmann-CEO und Mehrheitsgesellschafter Christian Haub beansprucht für sich die alleinige Kontrolle über das Familienunternehmen: „Wir werden für den 23. September eine außerordentliche Gesellschaftsversammlung einberufen, um Georg Haub aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft auszuschließen“, kündigt Mark K. Binz, Anwalt von Christian Haub, gegenüber der Lebensmittelzeitung an.
Die letzte Eskalation im Streit zwischen den beiden Brüdern kam durch eine Anfechtungsklage von Georg Hab im Februar zu Stande. Die Klage wurde am Landgericht München gegen den Beschluss eingereicht, Rücklagen in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro aufzulösen. Georg argumentiert, dass für die Auflösung der Rücklagen eine Dreiviertelmehrheit notwendig wäre. Christian Haub verfügt nach letzten Anteilsübernahmen über rund 69 Prozent und beruft sich auf die Satzung, die regelt, dass bereits eine Zweidrittelmehrheit für die Auflösung von Rücklagen ausreiche.
Für Georg Haub könnte ein Ausschließungsbeschluss unangenehme Folgen haben. Nach rechtlicher Wirksamkeit würden die Gesellschaftsrechte verloren gehen sowie das jährliche Mindestentnahmerecht von 7 Mio. Euro. Zudem hat Georg Haub die Rücklagenausschüttung angefochten und kann deswegen nicht auf seinen Anteil in Höhe von rund 375 Mio. Euro zugreifen.