Immer mehr Menschen stehen unter finanziellem Druck wegen der anhaltend hohen Inflation. Zusätzlich steht nun für einige Wohnungsmieter auch noch eine Mieterhöhung, resultierend aus einer Indexmietvereinbarung, an. In einem solchen Fall wird die Entwicklung der Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt dieser aufgrund hoher Inflation, steigt auch die Miete. Im Falle der momentan hohen Inflationszahlen kann das für viele Mieter deutliche Erhöhungen nach sich ziehen.
Die qualifizierten Mietspiegel vieler Gemeinden werden ebenfalls mit einer Koppelung an die Inflationsrate fortgeschrieben. Das ist gesetzlich zugelassen, falls eine Gemeinde die erforderlichen Mietdaten nicht alle zwei Jahre selbst erheben möchte. Diese Berechnungsgrundlage führt momentan ebenfalls zu zahlreichen Mieterhöhungen. Nun wird hierzu im Freistaat eine Korrektur verlangt. Statt einer Koppelung an den Verbraucherpreisindex soll alternativ ein Mietpreisindex als Grundlage herangezogen werden, der das statistische Mietwachstum abbildet. Dieses liegt grundsätzlich unterhalb der Inflationsrate, was zu weniger oder zumindest niedrigeren Mietsteigerungen führen würde.
Ebenfalls aus Bayern kommt eine Forderung an den Bund, die Auswirkungen von indexierten Mietverträgen zu mindern. Bei der Justizministerkonferenz im Juni wurde das Thema ursprünglich von Hamburg aus angestoßen. Bisher ist jedoch seitens der Bundesregierung noch nichts zu dem Thema unternommen worden.