Ebenfalls seit dem 1. Januar können Personengesellschaften zur Körperschaftssteuerpflicht optieren. Wird diese Option genutzt, kann aufgrund des 15-prozentigen Körperschaftssteuersatzes genauso viel vom Gewinn reinvestiert werden, wie bei einer Kapitalgesellschaft. Die Möglichkeit gilt auch für vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften.
Ansonsten bleibt abzuwarten, was der neuen Bundesregierung sonst noch einfallen wird. Momentan sind einige Steueränderungen durch den Koalitionsvertrag avisiert, die für die Bau- und Immobilienbranche von Relevanz sind. Beispielsweise soll die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum steuerlich bevorteilt werden. Die Abschreibung von Neubauten soll von 2 Prozent auf 3 Prozent erhöht werden. Bauwirtschaft, Entwickler und Bauträger würden von diesem Schritt profitieren.
