Änderungen bei den Steuern zum neuen Jahr

13. Januar 2022 - Den Auftakt macht die Grundsteuer. Am 1. Januar ist der Stichtag für die Angaben zur neuen Grundsteuer. Alle Immobilieneigentümer müssen dem Finanzamt Meldung machen. Gegenstand ist die Neubewertung von ca. 36 Millionen Immobilien und Grundstücken. Am 1. Januar 2025 wird die reformierte Grundsteuer in Kraft treten. Für alle Länder, die keine abweichende Regelung beschlossen haben, wird dann der Grundsteuerwert gültig, der anhand der Angaben vom 1. Januar 2022 ermittelt wurde.

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Ebenfalls seit dem 1. Januar können Personengesellschaften zur Körperschaftssteuerpflicht optieren. Wird diese Option genutzt, kann aufgrund des 15-prozentigen Körperschaftssteuersatzes genauso viel vom Gewinn reinvestiert werden, wie bei einer Kapitalgesellschaft. Die Möglichkeit gilt auch für vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften.

Ansonsten bleibt abzuwarten, was der neuen Bundesregierung sonst noch einfallen wird. Momentan sind einige Steueränderungen durch den Koalitionsvertrag avisiert, die für die Bau- und Immobilienbranche von Relevanz sind. Beispielsweise soll die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum steuerlich bevorteilt werden. Die Abschreibung von Neubauten soll von 2 Prozent auf 3 Prozent erhöht werden. Bauwirtschaft, Entwickler und Bauträger würden von diesem Schritt profitieren.