EUGH-Urteil impliziert Chancen für Eigentümer von Fachmarktzentren

12.12.2019 - Für die Planung von Einzelhandelsimmobilien könnte ein Urteil des Europäischen Gerichtshof Visser/Appingedam einen Wechsel des bisherigen Weltbilds bedeuten.

Jürgen Seidel, Chef der Beratungsfirma Lademann & Partner sagt, dass die Flächenbedarfsprognosen, wie sie bisher in Deutschland üblich sind, von der EU nicht mehr erlaubt werden. In Zukunft soll es der Fall sein, dass Kommunen nachweisen müssen, warum restriktive Regelungen bei Bebauungsplänen aufrechtgehalten werden müssen. Damit ergibt sich eine Beweislastumkehr im Vergleich zur bisher üblichen Praxis. Zwar wird es wahrscheinlich der Fall sein, dass es erst einmal einen Eigentümer geben muss, der bereit ist, für die Umsetzung seiner Gestaltungspläne den juristischen Weg einzuschlagen. Jedoch sollten die Gerichte dem EU-Urteil zufolge den Eigentümern recht geben, was der aus Brüssel stammenden Rechtsauffassung auch hierzulande Geltung verschaffen würde.